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das olg münchen spricht zu Dr. Kindler juristisch und klärt den auf zu seiner Klagedas olg münchen spricht zu Dr. Kindler juristisch und klärt den auf zu seiner KlageFortsetzungsartikel denn Heute München, morgen Lichtenstein – die Stiftungen sind nicht sicher? Kaum am Start und schon gibt´s Ärger - Warum ein Kind das 30 Millionen Euro erben sollte dafür in das Heim gehöre - klar jeder will die Millionen verwalten. 

 

Artikel Kindeswohlgefährdung durch einen Vermögensverwalter. Das Juristen gern beleidigt seien wissen  wir alle bereits. Ein promovierter Jurist sah sogar sich durch ein 6- jähriges Mädchen falsch verdächtigt dass den gar nicht kennt. Ein Hr. Dr. Kindler ergriff strafrechtliche Maßnahmen gegen die sinnlos in ein Heim um derer Freiheit so entzogene kleine Erbin die gar noch nichts von derer Erbe wusste, das dieser u.a. verwaltete. im Jahr 2019 begann ich den Fall in Gießen der nach München, Hof, Salzburg, Schweiz, Lichtenstein und in die neuen Bundesländer führte.

 

Wie sieht es aus mit mit dem "alten Mauern" der Juristen die das Geld des Kindes wollen? Im Olg München für Dr. Kindler schlecht offenbar.

 

Wo ist das Kind, das Geld und dessen Vermögensverwalter? Der Jurist Dr. Kindler der immerhin „ein harter Kerl“ mit 3 Leibwächtern sein muss. Scheinbar benötigt Dr. Kindler Schutz vor Kinder und nicht trat er ein für den Schutz des Kindes? Wer kennt diese unglaublichen Stiftungsverwaltungen in Vaduz? Sozialenergie schaut nach. Inzwischen ist das Kind 8 LJ und wehrt sich erfolgreich.

 

Das berichten die Eltern:

 

- Update Fall Hartlaub -

 

Strohmann Stiftungsräte Liechtensteiner Familien Stiftung ersetzt unmittelbar nach Niederlage gegen achtjähriges Mädchen

 

Vorausschauend hatten wir erkannt, dass die Tage des Stiftungspräsidenten Dr. jur. Thomas Kindler nach der millionenschweren Niederlage gegen die achtjährige Valerie Hartlaub aus der begünstigten Familie eben jener Stiftungen gezählt sind.

 

Der Versuch Druck auf die Familie auszuüben indem man sich nach zwangsweiser Versendung ins Heim abermals gegen ihr jüngstes Mitglied wandte um die Familie mit Millionen an Kosten zu belasten ist vor Gericht erbärmlich gescheitert.

Siehe Bericht über die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht München an eben jener Stelle durch Sozialenergie.

 

Doch so schnell hatte wohl niemand die Konsequenzen erwartet. Am 07.10.2021, nur ein paar Tage nach dem Gesichtsverlust der Stiftungsverwaltungen durch die gerichtliche Niederlage gegen Valerie Hartlaub als achtjähriges Mädchen mußten die vormals bekannten Strohmänner Stiftungsräte der Hartlaub Immobilienstiftung ihren Hut nehmen.

 

In Vaduz, Liechtenstein setzt man nun auf die bewährten Kräfte aus der ,,Familie“ um die Stiftung dem Zweck widersprechend gegen die begünstigte Familie einzusetzen und zu verwesen.

Der neue Stiftungsratspräsident ist ein Herr Phillipp Nikolaus Wanger, sein Mitstiftungsrat ein Herr Dr. jur. Martin Batliner. Neu ist an diesen Stiftungsräten gar nichts.

 

Nicht nur sind sie Teil der Verwandtschaft des 1. Stiftungsrats der Hartlaub Stiftungen neben dem Stifter Herrn Dr. jur. Peter Goop, der vor Jahr und Tag der Familie vom Liechtensteiner Landrichter als ,,Mann mit der weißen Weste“ und Kunstmäzen vorgestellt wurde. Die Familie wurde richterlich getadelt, was man den wolle gegen diesen Ehrenmann etwas vorzubringen, der sich im Zuge der gerichtlichen Ermittlungen aus den Stiftungen aus Altersgründen zurück zog. 

 

Der neue Strohmann Stiftungsratspräsident Philipp Nikolaus Wanger ist auch bereits der selbe alte Stiftungsrat der auch schon mit den abgedankten Strohmännern zusammen gegen die achtjährige Valerie Hartlaub aus dem Kreis der begünstigten Familie vorgegangen und kläglich gescheitert ist.

Doch Blut ist dicker als Wasser und so durfte besagter Familien-Strohmann Stiftungsratspräsident im Sinne tradierter Werte – hier der Vetternwirschaft – statt seinen Hut als Stiftungsrat zu nehmen, den neuen Hut des Stiftungsratspräsidenten aufsetzen. 

Beförderung für peinliches Versagen gegen ein kleines Mädchen, nun ja - ob solcherart Beförderungssystem womöglich Präsidenten mit nahenden Verfallsdatum erzeugt wird sich bald zeigen.

 

Wie seriös solche aus Vetternwirschaft geborenen Strohmannverwaltungen sind, kann sich jedermann selbst überzeugen, indem man die Internetpräsenz der dazugehörigen TVA Management Anstalt des Philipp Nikolaus Wanger aufrufe, mit der die dreistelligen Millionenwerte verwest werden. Man macht sich nicht einmal die Mühe einen irgendwie seriös wirkenden Schein zu wahren.

 

Die Eile in der Ersetzung der Stiftungsverwaltung durch Strohmänner aus der ,,Familie“ des ersten Stiftungsrats Dr. Peter Goop der Senior Partner off Council bei Marxer&Partner ist, welche die Hartlaub Stiftungen zuerst verwesten, hat aber auch ganz praktische Gründe über den Gesichtsverlust der millionenschweren Niederlage der Stiftungsräte gegen ein achtjähriges Mädchen hinaus.

 

Läuft doch im Fürstentum Liechtenstein ein Schlichtungsverfahren mit Fürstlicher Beteiligung zur Übergabe der Verwaltung der Hartlaub Familienstiftungen an eine andere Stiftungsverwaltung um die skandalösen Missstände aus der Welt zu schaffen, indem die Stiftungsmillionen nurmehr für die Stiftungsverwalter und gegen die begünstigte Familie eingesetzt werden.

 

Die schnelle Ersetzung der gescheiterten Strohmänner sollte so ganz unschuldig auch noch dazu dienen dieses Schlichtungsverfahren zu unterlaufen, indem man sich als neue Stiftungsverwaltung zu präsentieren vermeinte um der Absetzung durch die Treuhandkammer in Liechtenstein zu umgehen. Allein auf diese Ausrede wird man sich nicht berufen können, denn an der neuen Strohmann Verwaltung ist unabhängig von der familiären Bande zum ersten liechtensteiner Stiftungsrat der Hartlaub Stiftungen so gar nichts neu.

Neustiftungsratspräsident Philipp Nikolaus Wanger ist leider nicht wie sein Name vermuten liese darauf bedacht als Stiftungsrat der Familie Ausschüttungen zukommen zu lassen oder gar Kinder zu bedenken mit Geschenken, nein bei diesem Nikolaus gibt es nur die Rute auch für Kinder die er gar nicht kennt, wie die achtjährige Valerie Hartlaub. Er beteiligte sich als bereits im Amt befindlicher Stiftungsrat der Hartlaub Immobilienstiftung in voller Kenntnis der aktenkundigen Vorgänge bei Gericht an der Hetzjagd auf das kleine Mädchen aus dem Kreis der zu begünstigenden Familie der Hartlaub Stiftungen.

 

Nicht nur der Stammbaum der Stiftungsräte ergibt in diesem Fall wenn auch keinen Kreis so doch eine Spirale. Die Dinge ändern sich um doch gleich zu bleiben über die Jahre der Stiftungsverwesung der Hartlaub Stiftungen.

Der Stifter dreht sich im Grabe herum wenn er dies sieht, wollte er doch seine Familie begünstigen und muß nun mit an sehen wie die Liechteiner Familienstiftungen bereits seit 16 Jahren nurmehr dazu benutzt werden seinen Lieben Schaden zuzufügen um der grenzenlosen ausufernden Gier der wohlfein international vernetzten und organisierten Stiftungsverwaltungen zu dienen.

 

Sozialenergie wird nicht warten, ob es nun etwa der Fürst richten wird, sondern wir bleiben am Fall dran um in Liechtenstein weiteres Licht in die Dunkelheit um die Verwaltung der Familienstiftungen zu bringen.

 

"Unsere Tochter Alias: Valerie Hartlaub

 

- Breaking News vom Fall Hartlaub -

Derbe Klatsche für Liechtensteinische Stiftungen gegen die achtjährige Valerie Hartlaub vor dem Oberlandesgericht München

 

Liechtensteiner Stiftungen unterliegen krachend gegen achtjähriges Mädchen.

Eine Feststellungsklage mit Höchststreitwert 30 Millionen Euro auf ein angebliches Erbrecht der Hartlaub Stiftungen gegen das jüngste Mitglied der Familie Hartlaub nimmt vor dem Münchner Oberlandesgericht eine überraschende Wendung

 

So einen Fall hatte auch der 33. Senat des Oberlandesgericht München noch nicht, zumindest was den Streitwert angeht. Stolze 30.000.000,- € standen am Ende als Streitwert zu Buche. Diese Obergrenze verhinderte ein weiteres Ausufern des Prozesses zumindest in monetärer Hinsicht.

 

Am 04.10.2021 fand die mündliche Verhandlung der 2. Instanz der Feststellungsklage Erbrecht statt. In erster Instanz vor dem Landgericht München II waren zwei Liechtensteinische Stiftungen, die Altenburg Stiftung und die Hartlaub Immobilienstiftung samt ihrem selbsternannten Präsidenten Dr. Thomas Kindler wegen Beweisvereitelung gescheitert ihr angebliches Erbrecht gegenüber Valerie Hartlaub als damals Fünfjährige feststellen zu lassen. Die Stiftungsverwaltungen hatten ältere Testamente des Erblassers und Stifters, die sie angeblich im Besitz haben wollen, durch einen Ringtausch jeweils vor der Justiz untereinander weg getauscht, wenn ein Gericht die Ablieferung der Testamente forderte um zu einer Überprüfung auf Echtheit des fraglichen Testaments zu kommen, das von zwei Gutachtern übereinstimmend als Fälschung erkannt wurde.

 

Die Stiftungen sollten nach dem Willen des Stifters Dr. Hermann Hartlaub eigentlich die Familie Hartlaub begünstigen. Die Stiftungsverwalter allen voran deren selbsternannter Präsident hatten anderes im Sinn und begünstigen sich nach dem Tod des Stifters selbst. Um diesem Treiben den Anschein von Seriosität zu verleihen, wollten Sie sich gegenüber der Familie Hartlaub als Erbe feststellen lassen. Dies hätte zwar nichts am Stiftungszweck geändert, der auf die Familie Hartlaub gerichtet ist, aber über solche Kleinigkeiten fühlt sich deren selbsternannter Präsident Kindler erhaben.

 

Die ganze unschöne Geschichte sollte denn auch eigentlich nie den Gerichtssaal in 2. Instanz erreichen. Es war alles so schön eingefädelt. Die achtjährige Valerie Hartlaub wurde als unmündiges Kind von einer Ergänzungspflegerin vertreten mit der sich die über die erheblichen Mittel des Stifters verfügenden Stiftungen bereits einig geworden waren.

Valerie Hartlaub sollte laut einer Vereinbarung zwischen den Stiftungen, dem selbsternannten mehrfachen ,,Präsidenten Dr. jur. Thomas Kindler“ und der Ergänzungspflegerin ein Anerkenntnis bezüglich des Erbrechts der Liechtensteiner Stiftungen leisten.

Großmütig wollte man dem mittellosen Kind erlassen von den Stiftungen bezüglich Kosten in Anspruch genommen zu werden, dafür sollte die achtjährige einige hundert Tausend Euro an Prozesskosten auf den Buckel gebunden bekommen. Natürlich sollte sie für diesen Großmut auch noch Schadenersatzansprüche gegen ihre Anwälte und sogar ihre Eltern an die Stiftungen abtreten, wozu der Ergänzungspflegerin gar kein Mandat gegeben worden war. Würde ihren Beschützern Geld ausgepreßt werden, durch ein weiteres Prozesstreiben der Stiftungen, so sollten daraus großmütig die Gerichtskosten bezahlt werden.

 

Der Verweis auf die bestehende Rechtsschutzversicherung des Vaters und eine deutliche Einordnung dieses Treibens beim neu bestellten Familiengericht brachten diesen wohlfeilen Deal der Liechtensteiner Stiftungen mit der Ergänzungspflegerin dann kurz vorm Ziel zu Fall.

 

Die Liechtensteiner Stiftungen mußten nun doch wider Erwarten antreten im Gerichtssaal.

Sie kamen in großer Überzahl mit nicht weniger als fünf Anwälten und standesgemäßen Leibwächtern. Dieser Schar gegenüber stand nur der Anwalt von Valerie Hartlaub, Herr RA Manfred Müller.

Die Ergänzungspflegerin hatte es nach dem gescheiterten Deal mit den Stiftungen doch vorgezogen nicht den weiten Weg nach München anzutreten sondern im überschaubaren Kulmbach zu bleiben.

 

Trotz der Überzahl wirkten die fein durchgestylten Anwälte bereits zu Beginn der Verhandlung nervös.

Dazu sollten sie auch allen Grund haben. Der Senat erwähnte, dass man in Liechtenstein eine baldige Entscheidung vom Gericht erwartete. Dies lies ahnen, dass es nicht bei den 5 Anwälten sein bewenden hatte, sondern aus Liechtenstein noch einiges andere in Bewegung gesetzt worden war.

 

Allein es half an diesem Tag einfach alles nichts.

Im Gerichtssaal ging es über zwei Stunden lautstark zu.

 

Das Gericht hatte keine Freude gehabt an dem Fall, bescheinigte nach langer Einarbeitung auch ins fremde liechtensteiner Recht den Stiftungen Ihre Klage für einen solch hohen Streitwert unverständlich schlecht vorbereitet zu haben und auf den Vortrag des die Achtjährige verteidigenden Anwalts Müller wiederholt nicht reagiert zu haben.

 

Das Gericht legte schließlich den klagenden Stiftungen nahe die Berufung oder die Klage im Ganzen zurück zu nehmen.

 

Die Liechtensteiner Stiftungen rund um den selbsternannten Präsidenten Dr. jur. Thomas Kindler versuchten nun noch in letzter Minute zu einem Deal mit der Ergänzungspflegerin zu kommen um die sich abzeichnende Schlappe abzuwenden.

 

Nachdem Rechtsanwalt Müller klar gestellt hatte das er keinen Parteiverrat an der Minderjährigen begehen werde, ganz egal was die Stiftungen mit der Ergänzungspflegerin vereinbarten, fügte sich die Schar der Anwälte auf Seiten der Liechtensteiner Stiftungen zitternd in ihr Schicksal und nahmen die Klage zurück.

 

Dem stimmte Rechtsanwalt Müller freilich erst zu, nachdem klar gestellt wurde, dass die Stiftungen für die Kosten der Berufung aufzukommen haben und eine Verzichtserklärung abgaben die Minderjährige in der Sache nicht mehr zu behelligen, statt das erhoffte Anerkenntnis zu erhalten.

Dies alles wurde noch an Ort und Stelle vom Gericht zu Protokoll genommen, somit hatte das Gericht tatsächlich die schnelle Entscheidung getroffen auf welche aus Liechtenstein gedrängt worden war.

 

Der selbsternannte Stiftungspräsident Kindler verlies den Gerichtsaal laut Beobachtern mit aschfahlen Gesicht, wohl mit der Ahnung, dass seine Tage als ,,Stiftungspräsident“ der Hartlaub Stiftungen nun gezählt sein werden."

 

Jetzt schauen wir nach den Millionen des Kindes in Lichtenstein.

 

 

 

Bilder und Berichte folgen.